Dürfen Obdachlose eigentlich wählen?

Dürfen Obdachlose eigentlich wählen?

Habt Ihr schonmal darüber nachgedacht: Dürfen Obdachlose eigentlich wählen? 🗳

Ja klar!

Am 26. September ist Bundestagswahl. Aber im Gegensatz zu vielen anderen Bürger:innen haben Obdach- und Wohnungslose dieser Tage natürlich keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegen.

Diese wahlberechtigten Menschen müssen einen Antrag auf Eintragung in das sogenannte „Wahlregister“ stellen. Zuständig dafür ist die Gemeinde. Bei uns ist es also das Wahlamt der Stadt Münster. Unterbringende Institutionen können auch Sammelanträge für ihre Besucher: innen stellen.

Dieser Antrag muss in diesem Jahr bis zum 5. September erfolgt sein! Beispielsweise das Haus der Wohnungslosenhilfe oder der Treffpunkt an der Clemenskirche machen die Menschen darauf aufmerksam, sodass sie die Wahl in ihrem Interesse mitbestimmen können. Wenn ihr in den nächsten Tagen Menschen auf der Straße seht, macht sie gerne auf diese Informationen aufmerksam! 🕊

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